Dienstleistungsbürgschaft
Dienstleistungsbürgschaften werden meist von Komunen genutzt. Oft handelt es sich um Aufträge, die einen größeren Zeitraum bis zur Fertigstellung umfassen. Da ein großer und langer Auftrag auch höheren Risiken ausgesetzt sein kann, ist es üblich, dass Auftraggeber Sicherheiten zu Erbringung der Aufträge verlangen.
Um sicher zustellen, dass die ausgegebenen Aufträge auch dem Vertrag gemäß ausgeführt werden, ist es in manchen Fällen unabdingbar eine Bürgschaft in Betracht zuziehen. Probleme bei der Fertigstellung können oft viel Zeit und Geld kosten. Daher ist es wichtig sich im Vorfeld nicht nur vertraglich, sondern auch mit der entsprechenden Bürgschaftsversicherung abzusichern.

Bürgschaft
Wenn Aufträge in diesen Größenordnungen nicht zu ende geführt werden können, führt dies oft zu einem größeren Aufwand mit Mehrkosten, einen neuen geeigneten Partner zufinden, welcher den aktuellen Auftrag übernehmen und abschließen kann. Leistungen zur Neuerteilung des Auftrages sind durch eine Dienstleistungsbürgschaft je nach Rahmen abgesichert und werden bei Inkrafttreten von der Bürgschaft übernommen.
Bürgschaften dieser Art werden in den Aufträgen bzw. Verträgen festegehalten. Wenn also ein beauftragtes Unternehmen nicht mehr seinen Diensten und Pflichten nachkommen kann, sprich die Auftrag kann nicht mehr weiter ausgeführt werden, wird die Bürgschaft beim Versicherer eingelöst. Somit kann ein neues Unternehmen für den Auftrag an Land gezogen werden, und die erforderlichen Tätigkeiten werden von neuen Unternehmen weitergeführt.
Beispiel
Die örtliche Stadtverwaltung ist auf der Suche nach einerm Unternehmen, welches die kleinere Bauarbeiten, wie die Erichtung von Pollern auf einer Parkfläche in der INnenstadt. Nun hat die Verwaltung der Stadt ein geeignetes Unternehmen in Betracht gezogen, möchte aber trotzdessen eine Sicherheit haben, dass der Auftrag auch Problemfällen weiter ausgeführt werden kann.
Es wird hier also die Bedingung gestellt, dass mit dem Vertrag zusätzlich eine Bürgschaft abgeschlossen wird, im Falle das Unternehmen den Auftrag nicht mehr weiter ausführen kann. Diesen Fall könnte zum Beispiel eine eintretende Insolvenz des beauftragten Unternehmens herbeiführen. Die Stadtverwaltung ist somit weitgehend abgesichert, und kann in diesen Fall ein neues Unternehmen beanspruchen, um den Auftrag wwieder aufnehmen zulassen.
Zusammenfassung
Im Falle von Komplikationen von langwierigen Aufträgen, wie einer Insolvenz des Auftragnehmers und der damit vertraglich verbundenen Nichteinhaltung des Auftrages, kann mit der Sicherheit der Dienstleistungsbürgschaft eine neue Firma zur Fertigstellung des Auftrages herangezogen werden.